• Wertschöpfungskette

    Wertschöpfungskette

    Wir verpflichten uns und unsere Partner zu einer langfristig tragbaren Wirtschaftsweise


Die Produkte der Confiserie Sprüngli stehen für beste Qualität, Frische und Natürlichkeit. Dies bedingt auch einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt und die Einhaltung ethischer Grundsätze entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Das Unternehmen erwartet von seinen Lieferanten (einschliesslich Unterlieferanten), dass diese sich bei der Optimierung der Rückverfolgbarkeit und Langfristigkeit ihres unternehmerischen Handels an ähnlich hohen Standards orientieren. Der vorliegende Verhaltenskodex hält die wichtigsten Anforderungen dafür fest. Darüber hinaus können die Confiserie Sprüngli und ihre Lieferanten in einzelnen Bereichen weitergehende Kriterien vereinbaren.

 

Menschenrechte

Im Bereich der Menschenrechte erwartet die Confiserie Sprüngli von ihren Lieferanten folgendes Verhalten:

  • Die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes einzelnen Mitarbeitenden werden jederzeit vollumfänglich respektiert.
  • Verhaltensweisen, die in irgendeiner Form die sexuelle Integrität beeinträchtigen, Gewalt androhen, bedrohend, missbräuchlich oder ausbeutend sind, sollen verhindert oder unterbunden werden.

 

Sozial- und Arbeitsbedingungen

Die Confiserie Sprüngli erwartet von ihren Lieferanten, dass sie für ihre Mitarbeitenden faire Arbeits-bedingungen schaffen. Dabei sind insbesondere die in den Grundprinzipien der Internationalen Arbeits-organisation (ILO) definierten Sozialstandards einzuhalten:

  • Versammlungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen (ILO-Übereinkommen 89 und 98): Die Rechte der Mitarbeitenden auf Versammlungsfreiheit und kollektive Verhandlungen sind zu respektieren. Die Unternehmen stellen sicher, dass Mitarbeitende, die Arbeitnehmer organisieren, wegen dieser Tätigkeit in keiner Form benachteiligt werden.
  • Verbot von Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29 und 105): Es darf niemand gegen seinen Willen beschäftigt werden. Die Mitarbeitenden haben das Recht, ihren Arbeitsplatz am Ende eines Arbeitstages zu verlassen und es steht ihnen frei, ihre Arbeitsstelle unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist zu beenden.
  • Verbot von Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen 138 und 182): Jegliche Form der Ausbeutung von Kindern sowie Arbeitsbedingungen, die der Gesundheit und Entwicklung der Kinder schaden, sind verboten. Wenn Kinder oder Jugendliche unter Einhaltung dieser Standards als Arbeitskräfte eingesetzt werden, müssen sie hinreichend geschützt werden und die Arbeitgeber die notwendige Unterstützung bereitstellen, damit diese eine Schule besuchen und eine Ausbildung absolvieren können.
  • Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (ILO-Übereinkommen 100 und 111): Jegliche Form der Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer oder sozialer Herkunft, Nationalität, politischer Anschauung, sexueller Neigung oder körperlicher Verfassung ist untersagt.
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ILO-Übereinkommen 155 und 187): Der Lieferant muss für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld sorgen und im vertretbaren Ausmass wirksame Massnahmen ergreifen, um Unfällen oder gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit vorzubeugen.

 

Umwelt

Die Confiserie Sprüngli legt grossen Wert auf die Qualität ihrer Rohstoffe. Unter diese fällt auch die Art und Weise der Produktion. Die Confiserie Sprüngli unterstützt und fördert nachhaltige Anbau- und Betriebsmethoden. Die Lieferanten verpflichten sich zum Umweltschutz und üben ihre Geschäftstätigkeit auf ökologisch verantwortungsvolle Weise aus.

 

Kommunikation und Umsetzung

Die Lieferanten müssen in wirksamer Weise den Inhalt dieses Kodex in ihren Unternehmenskodex integrieren und sicherstellen, dass alle erforderlichen Massnahmen zu dessen Einhaltung in der gesamten Wertschöpfungskette (von jedem seiner Unterlieferanten) umgesetzt werden.

 

Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Die Confiserie Sprüngli arbeitet mit Lieferanten zusammen, welche ein betriebliches Qualitätssicherungs- System nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes betreiben oder nach den Grundsätzen der „Guten Herstellungspraxis“ produzieren. Die Lieferanten halten alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zu Arbeitsrecht, Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz und Lebensmittelsicherheit ein. Es gilt Schweizer oder EU-Recht. Für Lieferanten und Vorlieferanten ausserhalb der Schweiz und der EU gelten neben den lokalen Bestimmungen im Minimum die ILO-Übereinkommen.

 

Überwachung/Unterlagenaufbewahrung

Die Lieferanten müssen dokumentieren, wie sie die Einhaltung dieses Kodex in ihrem eigenen Betrieb und bei Unterlieferanten sicherstellen. Die Confiserie Sprüngli kann jederzeit Zugang zu dieser Dokumentation verlangen und behält sich vor, die Einhaltung des Kodex bei Bedarf auch selber zu überprüfen.

 

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